Kosten

Die Orientierung über Leistungen und Kosten bei uns Zahnärzten fällt manchmal schwer. Es gibt oft mehrere Therapieoptionen und es ist nicht immer klar, welche Kosten seitens der Krankenkasse in welchem Umfang erstattet werden.

Daher ist für uns eine transparente und ehrliche Aufklärung über entstehende uns ein wichtiges Anliegen. Vor allen Behandlungen und auch Teilbehandlungen besprechen wir mit Ihnen gemeinsam Kosten, die auf Sie zukommen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne bei Erstattungsanträgen oder Korrespondenzen mit Ihrer Krankenkasse.

Eine exakte Planung der Behandlung sowie eine ungefähre Kostenschätzung können in den meisten Fällen nach einer Befundung und entsprechenden Diagnostik vor Ort erfolgen. 

Gesetzliche versicherte Patienten

Wenn wir bei Ihnen eine Versorgung mit Zahnersatz planen, sind sogenannte Heil-und Kostenpläne (HKP) bei der Versicherung einzureichen. Dieser muss vor dem Beginn der zahnärztlichen Behandlung von Ihrer Versicherung genehmigt werden. Nach der Genehmigung muss die Behandlung innerhalb von sechs Monaten erfolgen, bevor sie verfallen.

Auf einem solchen Plan wird vermerkt, welche Behandlung bei Ihnen durchgeführt werden soll. Auch ein eventueller Bonus des Patienten wird hier eingetragen. Der Versicherungszuschuss (sog. Festzuschuss) orientiert sich nicht wie früher an den tatsächlichen Kosten des Zahnersatzes, sondern wird pauschal aufgrund der Art der Behandlung festgelegt. Wird zum Beispiel eine neue Krone notwendig, so kann sich der Festzuschuss nach regelmäßigen Nachweisen (Bonusheft) der Zahnarztuntersuchungen erhöhen. Kann man fünf Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Anteil um 20%, bei 10 Jahren sind es sogar 30%.

Der Festzuschuss als solcher ist so bemessen, dass ca. 50% einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung bezahlt werden. Die restlichen 50% der entstehenden Kosten sind von unseren Patienten zu tragen. Wird eine Versorgung über die „ausreichende“ Leistung gewünscht, so sind auch diese im Falle von zum Beispiel einer Vollkeramikkrone im Seitenzahngebiet zu zahlen. Die Implantation wird in fast keinem Fall bezuschusst, daher handelt es sich fast immer ausschließlich um eine reine Privatleistung.

Die angehefteten Dokumente neben dem Heil-und Kostenplan handeln zusätzliche Planungen und Kostenvoranschläge ab. Sie sind immer dann erforderlich, wenn Behandlungen geplant sind, die der Heil-und Kostenplan nicht umfasst. Daher solle stets ein Übersichtsblatt enthalten sein, auf dem die Gesamtkosten zusammenfassend dargestellt werden.

Montag – Mittwoch
7:00 – 12:00 + 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag
9:00 – 13:00 + 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag
7:00 – 13:00 Uhr

Privat versicherte Patienten

Wenn wir bei Ihnen einen Zahnersatz anfertigen wollen, bedarf es in der Regel auch der vorherigen Genehmigung unserer Kostenvoranschläge durch Ihre Versicherung, um Erstattungsprobleme zu vermeiden.

Bei uns sollten die Preise und Faktoren für Privatversicherte eine vernünftige Grenze haben. Daher gehen wir gemeinsam Kostenvoranschläge mit Ihnen zusammen durch und besprechen vorher ungeklärte Fragen.

Wir unterstützen Sie gern beim Einreichen der Rechnung bis zur deren Erstattung seitens der Versicherung. Schon bei der Erstellung der Rechnung wird bei uns besonderer Wert gelegt, dass die von uns erbrachten Leistungen nahezu mit den Vorgaben der Versicherung decken. Selbstverständlich ist es für uns, die Überschreitung des 2,3-fachen Faktors ausreichend zu begründen.

Zahnzusatzversicherung

Nützliche Tipps und Anmerkungen zum Thema der Zahnzusatzversicherungen

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann eine nützliche Sache sein, da Sie alle intakten aber auch intakt-versorgen Zähne versichern können.

Da das Angebot einer solchen Versicherung mittlerweile so groß ist, fällt es Experten mitunter schwer, den Überblick zu behalten und alle Versicherungsbedingungen zu kennen.

Grundsätzlich empfehlen wir: Alle Tarife müssen sorgfältig miteinander verglichen und Informationen aus kundenorientieren Zeitschriften herangezogen werden. 

Wir haben Ihnen zusammengestellt, welche Punkte Ihre grundsätzliche Beachtung bedürfen:

  • Es gibt reine Zahnersatzversicherung und weitergehende Zahnzusatzversicherung. Die erste Variante übernimmt nur Kosten des reinen Zahnersatzes (Teilkronen, Kronen, Brücken und herausnehmbarer Zahnersatz). Sie führen zu einer Reduktion des Eigenanteils. Weitergehende Zahnzusatzversicherung erstatten deutlich mehr und bieten weitere Leistungen an (Professionelle Zahnreinigung, Inlays, Implantate und andere chirurgische Eingriffe, Kieferorthopädie, sowie die Übernahme von Zuzahlungen von Kompositfüllungen und Wurzelkanalbehandlungen).
  • Der volle Versicherungsschutz besteht in der Regel erst nach mehreren Jahren nach Abschluss. Vorher werden nur die vertraglich vereinbarten Beträge in einer bestimmten Höhe erstattet. Bestimmte Versicherungspolicen setzen auch auf Dauer eine jährliche Obergrenze fest.
  • Vor Abschluss einer Versicherung muss meistens der Zustand der Zähne von Zahnarzt überprüft werden. Häufig sind Versorgungen von bereits bestehenden Zahnlücken, angefangener Therapien oder vom Zahnarzt schon vorher als notwendig erachtete Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sollte keine Gesundheitsprüfung Ihrer Zähne notwendig sein, kann auch dann ein solcher Ausschluss vorliegen.
  • Die Zusatzversicherung deckt meist nicht die Gesamtkosten einer Behandlung ab, sondern nur einen Teil, der oft in Form eines Prozentsatzes festgelegt wird. Achten Sie beim Vergleich der Unterlagen darauf, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Fairerweise ist die Bezugnahme auf den Gesamtrechnungsbetrag sinnvoll, da sie sich teilweise an anderen Merkmalen oder dem Festzuschuss der Krankenkassen orientieren. Für eine freie Therapiewahl sollte die Erstattung der Versicherung unabhängig von möglichen Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
  • Einige Versicherungen berechnen Ihre Tarife immer auf der Grundlage, dass Patienten den höchsten Bonus der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten. Diese Voraussetzungen erfüllen meistens die wenigsten Patienten.  
  • Manche Leistungen werden seitens der Versicherung gänzlich ausgeschlossen, wie zum Beispiel Inalys. Achten Sie auf solche Ausschlüsse. Nichts ist ärgerlicher, wenn gerade diese Behandlung später notwendig wird.
  • Wir empfehlen zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Parodontose, insbesondere nach der Eingliederung von hochwertigem Zahnersatz oder nach erfolgter Implantation. Achten Sie auf einen entsprechenden Versicherungseinschluss.
  • Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt Honorare des Zahnarztes bis zum 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für Zahnärzte. Es sollte möglichst auch keine Begrenzung auf einen maximalen Betrag bei bestimmten Leistungen wie Implantaten vorliegen. 

Sofern Sie Fragen zu bestimmten Tarifen haben, sprechen Sie gerne mit uns. Ein sonnvoller Rat kann jedoch nur nach einer individuellen Untersuchung erfolgen.

Im Internet können Sie sich in Vergleichsportalen wie zum Beispiel der Waizmanntabelle orrientieren. (https://www.waizmanntabelle.de).

Auch der der Bund der Versicherten (BdV) gibt zahlreiche Ratschläge zu Zahnzusatzversicherungen.

Ratenzahlung

Entgegen der landläufigen Meinung ist selbstverständlich auch bei uns eine Ratenzahlung möglich. Zur Finanzierung der Rechnung bieten wir Ihnen über unseren externen Abrechnungsdienstleister DZR (Link) verschiedene Möglichkeiten an. 

Über bestimmte Zeiträume kann eine Ratenzahlung ohne jeglichen Zinsaufschlag erfolgen. 

Lediglich die Rechnungsabwicklung muss über den externen Dienstleister erfolgen. Sprechen Sie uns gerne für weitere Information an.

Jetzt online Termin vereinbaren!

Neben der fachlich qualifizierten Behandlung ist es unser Anliegen, Ihren Aufenthalt in unserer Praxis so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu gehören kurze Wartezeiten, eine ausführliche Beratung jedes einzelnen Patienten und eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau. Wir freuen uns auf Sie!

Terminvereinbarung